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Ihre Unterstützung ist wertvoll

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun. Wir freuen uns sehr, wenn Sie die Schweizer Paraplegiker-Stiftung in Ihrem Testament  berücksichtigen.

Vermächtnis
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung erhält einen festgelegten Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte zugesprochen.

Miterbe
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung wird gleichberechtigtes Mitglied der Erbengemeinschaft.

Alleinerbe
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung wird, da von niemandem Anspruch auf einen Pflichtteil geltend gemacht werden kann, als Alleinerbin eingesetzt.

Nacherbe
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung soll zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. bei Erfüllung der vom Erblasser zuvor formulierten Bedingungen, begünstigt werden. Ihre Unterstützung ist wertvoll Während Sie bei der Wahl der Erben weitgehend frei sind, ist die Einhaltung gewisser Vorschriften beim Aufsetzen eines Testamentes unumgänglich. Dieses muss von Hand geschrieben, mit einer eindeutigen Bezeichnung wie «letztwillige Verfügung» sowie Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Nach Ableben des Erblassers ist ein Testament der zuständigen Behörde einzureichen. Deshalb sollte das Dokument leicht zu finden bzw. sicher aufbewahrt sein. Dafür bieten sich bei Bedarf auch Gemeinde, Banken oder Urkundspersonen (Notare, Anwälte) an.

Wir nehmen uns gerne Zeit für ein vertrauliches Gespräch und eine Führung durch das Schweizer Paraplegiker-Zentrum, um Fragen zu beantworten oder Ihnen zusätzliche Informationen zu vermitteln.

Zusatzinformationen

Hand mit einer Mitgliederkarte Schweizer Paraplegiker-Stiftung

Jetzt Mitglied werden

Mitglieder der Gönner-Vereinigung erhalten CHF 200'000.- bei Querschnittlähmung durch Unfall.Privat-Mitgliedschaft
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Kontakt

Dr. med. Guido A. Zäch

Ehrenpräsident der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

M +41 79 264 76 77


Dr. iur. Joseph Hofstetter

Generalsekretär der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

T +41 41 939 63 18